CITES - Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna

Bei der 12. Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in Santiago de Chile im November 2002 wurden der Walhai und der Riesenhai auf Anhang II dieses Handelsabkommens gelistet.

Damit wurden nun endlich und erstmals zwei Haiarten unter den Schutz von CITES gestellt.

Betrachtet man die Haibestände und vor allem deren drastischen Rückgang in der jüngsten Vergangenheit, gehörten aus wissenschaftlich - fachlicher Sicht wesentlich mehr Haiarten auf die Anhangslisten des Übereinkommens. Die Listung einer Art auf Anhang II hat eine Regulierung des Handels zur Folge. Arten des Anhangs I dürfen überhaupt nicht mehr gehandelt werden. Viele Haiarten müssten direkt in den Anhang I des Übereinkommens aufgenommen werden, wenn man deren Gefährdungsstatus bedenkt.

Erfreulicherweise haben das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesumweltministerium und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Faden der letzten Konferenz aufgenommen: Schutzanträge für den Dornhai und den Heringshai als in Deutschland vorkommende Haiarten wurden für die 13. Vertragsstaatenkonferenz in Bangkok im Oktober 2004 ausgearbeitet und der EU vorgestellt.

Ob sie indes die Hürde der EU passieren und dann auf der Vertragsstaatenkonferenz die erforderliche Mehrheit finden, ist ungewiss.

Die Listungsanträge sind unter folgendem link zu finden: http://www.bmu.de/de/800/js/sachthemen/artenschutz/tab_euro_reg

HAILIFE unterstützt diese Listungsanträge und will internationale Lobbyarbeit zur Unterstützung der deutschen Anträge machen.

Ziel von HAILIFE ist es, dass weitere Haiarten unter Schutz von CITES gestellt werden. Auch andere Länder sollten Anträge zur Unterschutzstellung weiterer Haiarten stellen.

Für die bereits geschützten Haiarten muss überprüft werden, ob die Regulierungen greifen oder es Vollzugsdefizite gibt.